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Bevor sie ihr Gebäude benützen dürfen, verlangt der Gesetzgeber eine Fertigstellungsmeldung sowie ein Schlussüberprüfungsprotokoll. Auf Grund meiner Qualifikation und meine gewerberechtliche Befugnis kann ich ihnen diese Leistung anbieten.
Dipl. Ing. (FH) Christine Sommer