Schlussüberprüfung

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Sie haben ihr Bauvorhaben abgeschlossen und möchten ihr neues Gebäude benützten?

Bevor sie ihr Gebäude benützen dürfen, verlangt der Gesetzgeber eine Fertigstellungsmeldung sowie ein Schlussüberprüfungsprotokoll. Auf Grund meiner Qualifikation und meine gewerberechtliche Befugnis kann ich ihnen diese Leistung anbieten.

Dipl. Ing. (FH) Christine Sommer